Plagiate erkennen und vermeiden

Was ist ein Plagiat?

Plagiat ist Gedankendiebstahl. Da wissenschaftliche Literatur stets aufeinander Bezug nimmt, bedient sie sich des Zitierens und Paraphrasierens. Wenn du also einen Gedankengang vortäuschst, den ein anderer Autor bereits hatte, dann plagiierst du. Tatsächlich ist der Einwand berechtigt, dass niemand wissen kann, ob jemand anderes bereits diese Gedanken hatte und auf diese Weise ein Plagiat unwissentlich geschieht. So ist nicht auszuschließen, dass du durch völlig korrekte Zitation einen logischen Rückschluss ziehst, den bereits irgendein anderer tätigte. Dies liegt in der Natur der Dinge, das wissen auch deine Dozenten. Ein „echtes“ Plagiat ist aber viel mehr. Hier geht es nämlich nicht um zufällige Überschneidungen, sondern um den unethischen Vorsatz, also die Absicht, andere Ideen bewusst als eigene auszugeben.

 

Plagiatsarten: Was du unbedingt wissen musst

Insbesondere zum Aspekt des Vorsatzes gesellt sich die Frage der Nachweisbarkeit. Denn oftmals kontern Verfasser bei Plagiatsbeschuldigungen, dass alle Rückschlüsse nur logisch und nachvollziehbar seien. Diese Argumentation hat zum Ziel, den Vorsatz zu widerlegen. Dein Dozent wird keine Plagiatsbehauptung äußern, wenn er keine handfesten Belege dafür hat. Im Folgenden sind die Hauptformen der Plagiate aufgeführt:

 

  • 1:1-Plagiat:
    Ein fremder Text wird downgeloadet, in der Bibliothek oder durch Freunde etc. beschafft, exakt so eingereicht und als eigenes Werk ausgegeben.
  • Copy/Paste-Plagiat:
    Ganze Absätze oder Kapitel werden von fremden, beispielsweise heruntergeladenen Texten, übernommen.
  • Umformulierungsplagiat:
    Der komplette Text oder Teile werden umformuliert. Dies ist keine seriöse wissenschaftliche Arbeitsweise, da der Verfasser die angegebenen Quellen nie gelesen hat. Er täuscht also mindestens vor, sich eingearbeitet und die Quellenauswahl getroffen zu haben. Die Umformulierung soll den Text plagiatsfest machen.
  • Ghostwriterplagiat:
    Jemand anderes hat die Arbeit geschrieben.
  • KI-Plagiat:
    Eine Software (Künstliche Intelligenz) hat die Arbeit erzeugt.

 

All diese Hauptformen von Plagiaten finden ihren Ursprung hinsichtlich der Textentstehung nicht in einem Irrtum. Hier ist also nicht mehr die Rede von einem Zufall oder einem Versehen, beispielsweise durch eine vergessene Quellenangabe.

 

Wie verbreitet sind Plagiate wirklich?

Wie viele Plagiate in Hochschulen tatsächlich eingereicht werden, kann nur vage geschätzt werden, da die Dunkelziffer groß ist. Denn nicht jeder wird erwischt. Schon 2011, lange vor KI-Zeiten, schätzten Experten die Anzahl der Plagiate auf zehn bis zwanzig Prozent [1]. Besonders populär war bis vor einigen Jahren das Umformulierungsplagiat, heute ist es wohl das KI-Plagiat. Die Uni Prag hat die Bachelorarbeit deshalb bereits abgeschafft [2]. Ich rate dringend davon ab, wissenschaftliche Arbeiten von einer KI schreiben, d.h. generieren zu lassen.

Neben dem Risiko der Erpressung bestand bei einem Ghostwriter schon immer die Gefahr, dass er ein und dieselben Textbausteine jedem Kunden reinkopiert. Ein BWL-Ghostwriter schreibt gewiss nicht jedes Mal die Marktdefinition neu. Heute besteht ein zusätzliches Risiko, dass er selbst KI nutzt und der Wissenschaftsbetrug dadurch auffliegt. Und mal unter uns: Welcher dir unbekannte Profi würde sich in dein Thema intensiv einarbeiten, eine Fragestellung und Gliederung entwickeln, dann passende Literatur organisieren und darauf die komplette Bachelorarbeit Wort für Wort per Hand im wissenschaftlichen Sprachstil und fein zitiert mit Literaturverzeichnis und Anhang für dich verfassen? Und dies für 20€ pro Seite? Dies zu glauben, ist naiv. Sogar wahnsinnig naiv. Oder naiv und wahnsinnig.

 

KI/AI-Plagiatscanner – Der Plagiatscore

Für Studierende, die sicher gehen wollen, nicht plagiiert zu haben, besteht die Möglichkeit eines Plagiatscans. Das prozentuale Ergebnis eines althergebrachten Plagiatscans entsteht durch die Erkennung von Ähnlichkeiten mit bekannten Phrasen. Beträgt der Plagiatscore beispielsweise 20%, so bedeutet das, dass 20% des eingespeisten Textes in anderen Texten erkannt worden sind. Phrasen wie „In der vorliegenden Arbeit wird …” werden in wissenschaftlichen Werken oft verwendet, womit der Plagiatscore als quantitativer Wert qualitativ hinterfragt werden muss. Nichtsdestotrotz handelt es sich um eine Analyse des eingespeisten Textes, bei dem 20% der Phrasen bereits woanders existieren.

Demgegenüber steht neuerdings der KI/AI-Plagiatscanner, der ebenfalls einen Prozentwert ausgibt. Beträgt hier der Wert beispielsweise 20%, so heißt dies nicht, dass 20% von einer KI verfasst worden sind. Das Ergebnis ist keine Analyse, wie im obigen Beispiel. Vielmehr handelt es sich um eine Schätzung, da der 20%-Wert nur über die bloße Wahrscheinlichkeit eines KI-Einsatzes informiert. Ob eine KI als Verfasser tatsächlich in Betracht kommt, ist also zu 20% wahrscheinlich. Demnach ist dieser Prozentwert völlig anders zu interpretieren als im obigen Beispiel.

Hier wird also – im Gegensatz zu „althergebrachten“ Plagiatscannern – kein Vergleich zu anderen Texten hergestellt, wodurch sich der Prozentwert rein quantitativ begründen und qualitativ hinterfragen ließe. Der quantitative Ausgabewert bei KI/AI-Plagiatscannern ergibt sich aus einer nicht näher einsehbaren qualitativen Untersuchung des Textes.

Konsequenzen eines Plagiats

Die Konsequenzen eines Plagiates, das die Hochschule nachweisen kann, sind einschneidend in der Laufbahn des Studierenden und können die komplette Biografie prägen. Die Folgen gliedern sich in verwaltungsrechtliche und strafrechtliche. Ziel des verwaltungsrechtlichen Vorgehens besteht darin, den zu Unrecht erworbenen akademischen Titel (Bachelor, Master, Doktor) abzuerkennen, eventuell beabsichtigt die Hochschule die Exmatrikulation des Studierenden. Klägerin ist die Hochschule bzw. das Prüfungsamt. Geführt wird das Verfahren intern, aber gegebenenfalls mittels Sachverständigen (Gutachtern) sowie Rechtsanwälten. [3] [4] [5]

Andererseits können dem Studierenden, der plagiiert hat, strafrechtliche Konsequenzen drohen. Ziel ist die Verurteilung mit einem Eintrag ins Bundeszentralregister. Federführend sind hier die Staatsanwaltschaft und Strafgerichte. Es können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Eventuell ist derjenige dann vorbestraft. Diese Vorstrafe wird, je nach Höhe, im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt, das u.a. bei Bewerbungen erwartet werden kann. [6] [7] [8]

Im folgenden Absatz kannst du nachlesen, wie ein verwaltungsrechtliches Verfahren aussehen könnte. Da insbesondere 1:1-Plagiate oder Umformulierungsplagiate leicht und eindeutig nachgewiesen werden können, ist hier die Aufdeckungswahrscheinlichkeit am größten.

 

Was geschieht bei Plagiatsverdacht?

Im Gutachten zur Arbeit führen die Betreuer ihren Plagiatsverdacht aus, eventuell erhalten sie aber erst vom Prüfungsamt, das den Plagiatscan durchgeführt hat, den Hinweis und sind selbst überrascht. Das Dekanat wird informiert, der Studierende schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert [3] [4]. Sodann wird der Prüfungsausschuss zusammenkommen und beraten, wie weiter vorzugehen ist. Gegebenenfalls werden externe Gutachter zur Prüfung des Vorwurfs beauftragt [3]. Der betreffende Student wird schriftlich über das Vorgehen bescheinigt.

Auch wenn der Student keinen Anwalt aufsucht [6], befindet sich die Angelegenheit in Wahrheit längst auf dem Rechtsweg, denn das Prüfungsamt ist eine Behörde und das Verfahren zur Nichtverleihung eines akademischen Titels ein rechtlicher Akt. Bestätigt sich der Plagiatsverdacht, können erschummelte akademische Titel aberkannt werden [3] [4] [5]. Das Prüfungsamt vermerkt das Ergebnis und kann festlegen, dass derjenige exmatrikuliert wird und deutschlandweit nie mehr diesen Studiengang aufnehmen darf [3] [4] [5]. Zudem sind hohe Geldbußen (bis zu 50.000€) möglich [3] [5]. Der Student kann gegen die Entscheidung jedoch verwaltungsrechtlich klagen [3] [5] [6].

 

Plagiat und Strafrecht: Was droht?

Weitere Konsequenzen ergeben sich in strafrechtlicher Hinsicht. Insbesondere, wenn am Ende der Arbeit eine „Eidesstattliche Versicherung“ bzw. „Versicherung an Eides statt“ abgegeben werden muss, kann nach §156 des Strafgesetzbuches eine Verurteilung erfolgen. Hier sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren möglich. [7] Auch im Hinblick auf die Verletzung des Urheberrechts kann nach §106 und §108a des Urheberrechtsgesetzes eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen werden. [6] [7] Es wird ein Eintrag im Bundeszentralregister vorgenommen und je nach Höhe der Strafe findet sich der Eintrag auch im Führungszeugnis wieder, womit derjenige als vorbestraft gilt. [8]

Verliert der Studierende, trägt er die Kosten. Dies gilt sowohl für das verwaltungs- als auch für das strafrechtliche Verfahren. [6] Eine Gesamteinschätzung der entstehenden Kosten ist vorab nicht möglich. Dennoch können allein die Anwaltskosten über 1.000€ betragen. [7]

 

Kleine Verfehlungen, große Folgen

In der Praxis genügen bereits relativ kleine Verfehlungen, um für seine wissenschaftlich nicht integre Arbeitsweise belangt zu werden. So hatte das Verwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen 10 K 1212/07) im Falle einer Diplomarbeit entschieden, dass ein Plagiatsvorwurf bereits dann begründet sein kann, wenn nur wenig abgeschrieben ist. Der Plagiatscore betrug im vorliegenden Fall knapp 3,5% (1,5 von 43 Seiten). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Aktenzeichen 2 M 96/09) bejahte ein Plagiat, weil ein Lehramtsanwärter für sein zweites Staatsexamen 16 Textstellen ohne Quellenbeleg abgeschrieben hatte. [7] Es genüge zur Bejahung eines Plagiats, so eine Plagiatsdefinition eines Gerichts, „wenn die Übernahme fremden Gedankengutes nicht nur vereinzelt, sondern systematisch und planmäßig erfolgt“ [9]. So qualifizierte ein Berliner Gericht eine Arbeit als Plagiat, in der zitiert-nach-Quellen als Letztquelle angegeben waren (Aktenzeichen 12 K 412.17). [10] Plagiieren ist in rechtlicher Hinsicht also weder ein Kavaliersdelikt noch eine Bagatelle.

 

Wenn das Plagiat ans Licht kommt

Als dritte Komponente ist die persönliche Ebene zu benennen, denn ein Plagiat hat den Charakter eines Seitensprungs. Klingt weit hergeholt, wird aber durch den Begriff des Vertrauensverlusts deutlich. Bist du also mit einer plagiierten Hausarbeit aufgeflogen, werden deine Dozenten auch künftige Leistungen von dir anzweifeln. Man wird dir nicht mehr vertrauen und weniger zutrauen. Diese Art der Wahrnehmung wird in der Psychologie als Attribution [11] bzw. Lehrer-Attribution [12] bezeichnet. Sobald ein Plagiat bekannt wird, ist dies mindestens im Institut für absehbare Zeit das dominierende Gesprächsthema. So wie der betrogene Partner zweifelt, wenn der andere das Haus verlässt, werden die Dozenten zweifeln, wenn sie die nächste Arbeit eines bekannten Plagiators erhalten werden.

Ebenfalls, wie beim Seitensprung, kommt hier der Aspekt der Vertrauensumkehr hinzu: Wie der betrogene Partner nie erfahren darf, dass es einen Seitensprung gab, darf in der Hochschule niemand von dem unredlichen Plagiat erfahren. Diese Art der Vertrauensumkehr sorgt für eine verdrehte Welt, da das Vertrauen zur Diskretion bei fremden Personen plötzlich höheren Stellenwert genießt als jenes Grundvertrauen, auf dem die Beziehung – Liebesbeziehung oder Studium – fußt. Dies macht nicht nur erpressbar, sondern ein dauerhaft schlechtes Gewissen. Ergänzend tritt die Frage hinzu, ob Familie, Freund, Freundin, Kommilitonen oder der gesamte Bekanntenkreis vom eingereichten Plagiat wissen. Sollte die Wahrheit jemals ans Licht kommen, werden sich deine Mitmenschen hintergangen fühlen. Deine Bekannten werden deine Moralvorstellungen neu bewerten. Eine für dich ehemals geheim gehaltene Schummelei wird zur aufgedeckten Lebenslüge.

 

KI/AI – Die heimliche Exmatrikulation

Plagiatsverfahren: Risiken für Institutionen

Dozenten können allein aus Zeitgründen nicht jedem Plagiatsverdacht nachgehen. Da die Hochschule dann in der Beweispflicht stünde und der Prüfungsausschuss alles nachweisen müsste, wäre das zu aufwendig. Außerdem könnte der Studierende gegen sein Nichtbestehen klagen. Für die Hochschule bestünde die Gefahr, dass sie einen Gerichtsprozess verlieren und obendrein in Regress genommen werden könnte. Neben Kosten und Aufwand würde die Hochschule bzw. das Institut bei ihrem Vorgehen – unabhängig vom Ausgang – auch ihr Image riskieren.

 

Durchfallen statt Plagiatsprüfung

Dozenten haben aber jederzeit die Möglichkeit, eine Prüfungsleistung als „nicht bestanden“ zu bewerten, also jemanden auf „üblichem Wege“ durchfallen zu lassen. Dann trägt der Studierende die Beweislast, dass seine Arbeit zu Unrecht schlecht bewertet wurde. Dieser Nachweis ist zeitaufwendig, kostspielig und riskant für den Studierenden. Insbesondere dann, wenn er tatsächlich ein Plagiat eingereicht hat. Die Hochschule ist jedenfalls fein raus. Noch viel mehr: Beim Zweit- und gegebenenfalls Drittversuch, kann die neu eingereichte Arbeit ebenfalls als „nicht bestanden” bewertet werden. Dies ist besonders ärgerlich, da der Studierende quasi als Phantom weiterstudiert und sein längst besiegeltes Exmatrikulationsschicksal gar nicht vermutet. Vielmehr denkt er, er müsse sich nur mehr anstrengen, um zu bestehen.

Diese hier beschriebene Möglichkeit existierte für Dozenten schon immer. In Erstgesprächen wurden mir von durchgefallenen Studierenden per Zoom perfekte Arbeiten eingeblendet, die wirklich so bravourös sind, dass sie reif wären für den intergalaktischen Hochschulpreis: fehlerfreie Rechtschreibung und Grammatik, nicht mal ein Komma fehlt, exzellente Zitation, tadelloses Literaturverzeichnis und präziseste wissenschaftliche Ausdrucksweise. Teilweise sind die Arbeiten von einer Logik getragen, die an Genialität kaum zu übertreffen ist.

 

Vom einfachen Abschreiben zur KI

Plagiate gab es schon immer, sie durchliefen sozusagen eine Metamorphose mit immer besseren Verschleierungsmöglichkeiten. Hochschulen bzw. deren Prüfungsämter kamen dem immer wieder nach, derzeit zusätzlich mit KI/AI-Plagiatscannern.
Es liegt in der Hand und im Gewissen eines jeden, derartige Angebote zu nutzen – oder ehrlich zu bleiben und sich durch Eigenleistung verdient zu machen. Das Studium bzw. das spätere Berufsleben ist dein Traum, also setz ihn nicht aufs Spiel!

 

Fair zum Erfolg: Unterstützung ohne Plagiat

Mit meiner langjährigen Erfahrung unterstütze ich dich gerne beim Verfassen deiner wissenschaftlichen Arbeit. Solltest du beim Lesen dieses Textes ein mulmiges Gefühl bekommen haben, lass uns vertrauensvoll über die weiteren Schritte sprechen. Bei mir gilt zum einen die Maxime „Ehrlichkeit vor Bequemlichkeit“. Zum anderen bin ich der festen Überzeugung, dass keine Situation so ausweglos sein kann, um unlautere Mittel einzusetzen. Insbesondere die Risiken und Konsequenzen als Backflash sollten dies nicht wert sein. Kontaktiere mich hier und jetzt für ein kostenfreies Erstgespräch, um deine Arbeit zu einem erfolgreichen und fairen Abschluss zu bringen.
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[1] https://www.welt.de/wissenschaft/article104058580/Hochschulen-Plagiate-Nur-wenige-Studenten-werden-erwischt.html [01.12.2024]
[2] https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersaal/ki-und-plagiate-erste-uni-schafft-bachelorarbeiten-ab-19353621.html [01.12.2024]
[3]
https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/rektorat/dokumente/info_plagiate_prueflinge.pdf [01.12.2024]
[4] https://www.ku.de/fileadmin/140201/Leitfaden_fuer_die_Handhabung_von_Plagiatsvorwuerfen_gegenueber_Studierenden_Endfassung_05.05.2021.pdf [01.12.2024]
[5] https://phil-fak.uni-koeln.de/sites/phil-fak/lehre_studium/fachuebergreifend/Leitfaden_Plagiat.pdf [01.12.2024]
[6] https://www.uni-kassel.de/hochschulverwaltung/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=2695&token=a740569879184ae37d634a430c73c9cbfabbb212 [01.12.2024]
[7] https://tarneden.de/plagiat-plagiatsvorwurf-im-pruefungsrecht/ [01.12.2024]
[8] https://www.kupka-stillfried.de/aktuell/voraussetzungen-fuer-eine-vorstrafe-oder-einen-eintrag-ins-fuehrungszeugnis [01.12.2024]
[9] https://kops.uni-konstanz.de/server/api/core/bitstreams/17659aef-ffb0-4460-ae5f-75a36a1be394/content [01.12.2024]
[10] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=21.02.2020&Aktenzeichen=12%20K%20412.17 [01.12.2024]
[11] Gerrig, Richard J. & Zimbardo, Philipp (2019): Psychologie (20. Aufl.) München: Pearson.
[12] Dobrick, M. & Hofer, M. (1991): Aktion und Reaktion. Die Beachtung des Schülers im Handeln des Lehrers. Göttingen: Hogrefe. Kurzfassung abrufbar unter: https://www.spektrum.de/lexikon/psychologie/lehrer-attributionen/8666 [01.12.2024]

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